Reglemente des Committee for Computational Biology and Bioinformatics

VIS-Statuten 33 (CCBB-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung Committee for Computational Biology and Bioinformatics, abgekürzt CCBB, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Das CCBB vertritt die Interessen der Studierenden des Studiengangs Computational Biology and Bioinformatics, im Folgenden abgekürtzt mit CBB, sowohl nach aussen, als auch hochschulpolitisch nach innen.
2 Im Allgemeinen unterstützt das CCBB die Studierenden bei der Knüpfung von Kontakten untereinander, insbesondere zu Beginn eines neuen Semesters, und hilft beim Einstieg in das Studium. Dies erfolgt unter anderem durch die Organisation von Events und der Aufrechterhaltung von sozialen Plattformen zum Wissens- und Informationsaustausch.
3 Das CCBB führt zu Beginn des Herbstsemesters eine Informationsversanstaltung für Masterstudierende des Studiengangs CBB durch.

2. Spezifische Regelungen

Art. 3 Mitglieder
Mindestens 50% der Mitglieder des CCBB müssen im Masterstudiengang CBB eingeschrieben sein.

3. Schlussbestimmungen

Art. 4 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 5 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.