Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung
Nachwuchskommission
, abgekürzt
NachKomm
, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.
Reglement der Nachwuchskommission
VIS-Statuten 22 (NachKomm-Reglement)
1. Auftrag
Art. 2 Auftrag
1 Der Auftrag der NachKomm ist es, Studieninteressierte über das Informatikstudium aufzuklären und für ein solches zu begeistern.
2 Die NachKomm unterstützt das Departement Informatik bei Informationstagen.
3 Die NachKomm organisiert in Zusammenarbeit mit der Kommission der Masterstudierenden ohne ETH-Bachelor den Erstsemestrigentag.
2. Schlussbestimmungen
Art. 3 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.
Art. 4 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.